Was tun im Todesfall?
Unser Bestattungshaus hilft Ihnen weiter
Der Tod eines Mitmenschen ist keine alltägliche Angelegenheit und trifft Verwandte und Bekannte häufig schwer. Umso wichtiger ist es, im Fall der Fälle einen erfahrenen und einfühlsamen Partner an der Seite zu haben, der genau weiß, was zu tun ist. Unser Bestattungshaus mit Standorten in Ludwigslust, Grabow und Dömitz ist für Sie da!
Was wir für Sie tun können
Mit unserem Bestattungshaus haben Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit einen kompetenten und einfühlsamen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
- Die Übernahme der Behördenkommunikation durch unser Bestattungshaus gibt Angehörigen im Moment der Trauer den nötigen Halt.
- Wir übernehmen sämtliche Aufgaben rund um die Überführung des Verstorbenen und die Organisation der Trauerfeier.
- Auch die aktive Trauerbegleitung von Hinterbliebenen gehört selbstverständlich zum Angebot unseres Bestattungshauses.
- Ob die Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder Naturbestattung, wir helfen bei der Auswahl der Bestattungsart und begleiten Sie bei allen damit zusammenhängenden Entscheidungen.
Legen Sie diese und viele weitere Aufgaben vertrauensvoll in die Hände unserer Bestatter, damit Sie die Möglichkeit haben, in Ruhe zu trauern und Abschied vom Verstorbenen zu nehmen.
Wie Sie im Sterbefall vorgehen – eine kleine Checkliste
Was aber können und sollten Sie selbst tun, wenn ein Todesfall eintritt? Nachfolgend möchten wir Ihnen eine kleine Checkliste an die Hand geben, wie Sie im Sterbefall richtig vorgehen:
→ Benachrichtigen Sie den Hausarzt / Bereitschaftsarzt. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt anschließend den Totenschein aus.
→ Danach informieren Sie unser Bestattungshaus über den Todesfall, damit wir die Überführung des Verstorbenen vornehmen können – im Notfall sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Von den Angehörigen werden dann folgende Unterlagen des Verstorbenen benötigt:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde / Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Ggf. Sterbeurkunde vom Ehepartner
- Ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Rentennummer
- Krankenkassen-Chipkarte